Förderprogramm

Das Förderprogramm seit Januar 2019
Neu ist der Bereich, der bis zum 31.12.2018 "Systemische Optimierung" im Bereich Querschnittstechnologien genannt wurde. Der ab sofort relevante Punkt für uns und Sie als Kunde ist das Förderprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" (EEW) und zwar das Modul 4.
Es gibt nach wie vor die Möglichkeit Ventilatoren und Frequenzumrichter als Einzelmaßnahmen, wie gehabt, mit 30% fördern zu lassen. Diese Anträge dürfen Sie ohne Hilfe eines Energieberaters o.ä. eigenständig durchführen, auf Wunsch mit unserer kostenlosen Mithilfe. Auch diese Förderung gehört zum Programm EEW und wird dort als Modul 1 aufgeführt.
Mit dem Förderprogramm werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen gefördert. Dies beinhaltet effiziente Anlagentechnik in der Erstausrüstung. Ziel des Förderprogramms ist die flächendeckende Einsparung von CO2-Emissionen.
Generell ist dieser Förderbereich technologieoffen. Als Absauganlagenhersteller liegt unser Hauptaugenmerk natürlich auf unseren eigenen Anlagen, aber unter Umständen können Sie auch andere Investitionen fördern lassen. Dazu kann Ihnen der entsprechende Energieberater (der mit dem wir arbeiten oder einer, den Sie sich selber aussuchen) weitere Auskünfte erteilen.
In unserem Bereich sind förderbar:
- Punktabsaugung, Hallenabsaugung und Vakuumabsaugung
- Absaugung von Schweißrauch, Stäuben, Ölnebel und Emulsionen
- Zentrale und dezentrale Absauglösungen
- Bedarfsabhängige Regelung mittels Luftüberwachung

"Die Betreuung bei der Förderungsabwicklung durch die Firma TEKA ist vorbildlich. Alle nötigen Dokumente werden innerhalb kürzester Zeit bereitgestellt. Das vorhandene Knowhow der Firma TEKA erleichtert den gesamten Antragsprozess immens."
Leiter Schweißtechnik
Firma Rommelmann
Der Ablauf
Der Ablauf ist wie folgt:
- Sie planen Absaug- und Filteranlagen von TEKA einzusetzen.
- Sie holen bei TEKA oder einem TEKA-Fachhändler ein Angebot ein.
- Sie informieren uns, dass Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten.
- Insofern sie das Förderprogramm EEW Modul 4 nutzen möchten, was sinnvoll ist, da die Förderung in dem Bereich oft höher ist als bei einer Einzelmaßnahmenförderung, reichen wir das Angebot bei dem energieberatenden Unternehmen ein, mit dem wir seit mehreren Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
- Das Unternehmen prüft vorab kostenlos, ob eine Förderung möglich ist und mit welcher Summe Sie in etwa rechnen können.
- Sie entscheiden sich dafür den Antrag stellen zu lassen.
- Der Energieberater stellt für Sie den Antrag.
- Gemeinsam warten wir die endgültige Bewilligung ab.
- Im Erfolgsfall erhält der Energieberater eine Provision von der Sie den Anteil von 2000 € selber tragen müssen (bei Großunternehmen liegt der Anteil etwas höher). Bei Ablehnung des Förderantrags entstehen Ihnen keine Kosten.
- Sie beauftragen TEKA mit der Lieferung und ggf. Installation der Anlagentechnik (wichtig: die Beauftragung darf erst nach der Bewilligung erfolgen).